Mensch – Technik – Interaktion

Ziel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu verwenden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, unterstützen wir Sie in allen Phasen des nutzerzentrierten Einführungs- und Entwicklungsprozesses. Unser Motto lautet: „Softwareergonomie für gesunde Arbeitsbedingungen“.

Anforderungsanalyse

Die frühzeitige Integration von Anforderungen der Anwender:innen in den iterativen Entwicklungsprozess geht mit einer verbesserten Funktionalität von Softwareprodukten und einer verkürzten Entwicklungszeit einher.
Eine Anforderungsanalyse hilft dabei, Anwender:innen-Gruppen zu identifizieren, die Anforderungen dieser Gruppen sowie ihrer Tätigkeiten zu ermitteln und diese zu priorisieren.
Mittels fundierter Anforderungsanalysen unterstützen wir Sie dabei, Softwareprodukte an die Anwender:innen und deren Tätigkeit anzupassen.

Softwareeinführung

Gemäß der europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie gilt: Bei der Planung und Einführung neuer Technologien sind die Arbeitnehmer:innen bzw. deren Vertreter:innen aktiv einzubeziehen. So können die Auswirkungen, die die Auswahl der Arbeitsmittel – hierzu gehören auch Softwareprodukte – für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen hat, berücksichtigt werden.
Wir erfassen in einem partizipativen Prozess Auswirkungen und Anforderungen aus Sicht der Arbeitnehmer:innen, um die Softwareeinführung gesundheitsgerecht zu gestalten.

Iterative Ergonomie-Beratung

Bei der Entwicklung und Implementierung neuer Softwareprodukte führt eine menschzentrierte Gestaltung zu höherer Produktivität und Zufriedenheit bei der Anwendung durch die Mitarbeiter:innen.
Der kontinuierliche Einbezug von Expertenwissen zu Softwareergonomie im Zuge eines iterativen Entwicklungsprozesses trägt diesem Anspruch Rechnung.
Wir begleiten in Review-Meetings Ihre iterative Softwareentwicklung, um die menschzentrierte Gestaltung zu forcieren.

Usability-Testing

Im Arbeitsalltag trägt eine hohe Gebrauchstauglichkeit von Softwareprodukten dazu bei, dass Arbeitsziele effektiv, effizient und zufriedenstellend erreicht werden können. Um dies bereits vor der Einführung eines Softwareproduktes zu gewährleisten, führen wir für Sie Usability Tests mit potenziellen Endnutzer:innen durch.
Auf diese Weise unterstützen wir Sie mit unserem Repertoire an Usability-Testing-Methoden bei der Gestaltung gebrauchstauglicher Softwareprodukte.

Normkonformitätsprüfung

Der BetrSichV zufolge dürfen Arbeitsmittel wie Softwareprodukte erst verwendet werden, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde. Die dabei ermittelten Maßnahmen müssen nach dem Stand der Technik getroffen werden.
Für den Bereich der Mensch-Technik-Interaktion wird der Stand der Technik in rund 40 Normteilen der DIN EN ISO 9241 „Ergonomie der Mensch-System-Interaktion“ geregelt.
Wir helfen Ihnen, sich in dieser Norm zurecht zu finden und die Teile zur Anwendung bringen, die ihre Produkte rechtssicher machen.

Barrierefreie Gestaltung von Softwareprodukten

Der Bedarf an barrierefreien Softwareprodukten ist stark ausgeprägt.
Besser zugängliche Software ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein unabhängiges Leben und verbessert so die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.
Nach dem „Design for All“-Prinzip verfolgen wir das Ziel, bei der Planung und Gestaltung von Softwareprodukten allen Menschen deren Nutzung ohne individuelle Anpassung oder besondere Assistenz zu ermöglichen.

Wir sind für Sie da