Januar 2022: EVALOG – Macht es einen Unterschied, ob in Kleinstbetrieben Arbeitgeber(innen) oder Kolleg(inn)en die Evaluierung psychischer Belastung durchführen?
In Kleinstbetrieben können Arbeitgeber(innen) die Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung) psychischer Belastung auf zuverlässige und fachkundige Beschäftigte des eigenen Betriebes delegieren. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, inwieweit die wahrgenommene Gebrauchstauglichkeit, die Verständlich- und Handhabbarkeit bei der Durchführung einer Arbeitsplatzevaluierung, die emotionale Reaktion sowie die Beurteilung der psychischen Belastung
selbst von dem Umstand beeinflusst wird, ob diese von Arbeitgeber(inne)n oder Kolleg(inn)en durchgeführt wird.